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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen der INTRATEC GmbH und ihren Kunden, insbesondere für sämtliche Verträge, die die INTRATEC GmbH als Verkäuferin mit den Kunden über die von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/Abnehmers sind ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma INTRATEC GmbH unter Verzicht etwaiger eigener Geschäftsbedingungen an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden insbesondere nicht dadurch Vertragsinhalt, dass die INTRATEC GmbH schweigt oder ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss:
Angebote der Firma INTRATEC GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zum Angebot gehörende Daten und Unterlagen sind mangels anderweitiger Vereinbarung nur annähernd maßgebend und stellen insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die Firma INTRATEC GmbH zustande. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung gilt der Kaufvertrag mit der widerspruchslosen Entgegennahme der gelieferten Ware durch den Käufer nach Maßgabe der durch die INTRATEC GmbH insoweit erteilten Rechnung als abgeschlossen.
Wird die Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht binnen 12 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung abgerufen, so ist die INTRATEC GmbH wahlweise berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder unverzüglich Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen.

3. Vertragsabänderungen, -ergänzungen, Zusicherungen:
Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch die INTRATEC GmbH wirksam. Entsprechendes gilt für die mündlichen Nebenabreden und Zusicherungen, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen.

4. Preise:
Mitgeteilte Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung der INTRATEC GmbH enthalten sind, gelten als freibleibend. Sie beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang und sind auf der Grundlage der derzeitigen Kosten ermittelt. Bei deren Erhöhung nach Abgabe eines Angebotes kann die INTRATEC GmbH die daraus entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung stellen. Festpreise bedürfen einer besonderen Vereinbarung, ebenso sind Preisänderungen bei Abnahme abweichender Mengen vorbehalten. Entsprechendes gilt für Nachbestellungen innerhalb eines Auftrags. Sämtliche Preisangaben verstehen sich für unverpackte und unversicherte Ware.

5. Lieferung, Leistungsfreiheit:
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ohne ausdrückliche schriftliche Zusicherung eines bestimmten Liefertermins sind die angegebenen Lieferfristen/Liefertermine nur annähernd und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen und ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der INTRATEC GmbH durch ihre Vorlieferanten. Die INTRATEC GmbH ist von ihrer Lieferverpflichtung insbesondere entbunden, wenn sie ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig und/oder nicht in den richtigen Qualitäten und/oder Spezifikationen beliefert worden ist. Entsprechendes gilt bei wesentlichen/behördlichen Importbedingungen, bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses, bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen sowie Fällen höherer Gewalt.
Alle durch die INTRATEC GmbH gelieferten Produkte sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Wiederausfuhr von Produkten den Außenwirtschaftsgesetzen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes unterliegt und gegebenenfalls genehmigungspflichtig ist.

6. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht auf den Käufer über, sobald die INTRATEC GmbH die zu liefernde Ware an den Spediteur oder an den Frachtführer oder an einen anderweitigen insoweit eingesetzten unselbständigen Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergeben hat. Falls vom Käufer nicht anders vorgeschrieben, steht die Art und Weise der Versendung im Ermessen der INTRATEC GmbH.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Käufer nach Aufwand in Rechnung gestellt.

7. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der Verkäuferin aus der Grundlage des Kaufvertrages oder aus sonstigen Rechtsgründen zusteht, Eigentum der INTRATEC GmbH. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware an Dritte, so hat er diese auf den bestehenden Vorbehalt hinzuweisen. Er hat den Dritten zu verpflichten, Zahlungen bis zur Höhe bestehender Forderungen ausschließlich an den Verkäufer zu leisten. Auf Anforderung hat der Käufer die Dritten zu benennen.
Zahlungsansprüche des Käufers gegen Dritte gehen mit der Entstehung auf den Verkäufer über, ohne dass es einer besonderen Abtretungsvereinbarung bedarf. Vorstehende Regelungen gelten auch für den Fall, dass das Eigentum des Verkäufers kraft Gesetzes durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder gutgläubigen Erwerb untergeht.

8. Rechnungsstellung:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung netto zahlbar, unabhängig vom Recht einer eventuellen Mängelrüge. Für Entwicklungs- und Dienstleistungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungs-datum. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass sich der Käufer in ungünstigen Vermögensverhältnissen befindet, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller fälligen oder nicht fälligen Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen. Erfolgt durch den Käufer weder Erfüllung noch Vorauszahlung der Sicherheitsleistung, so kann der Verkäufer nach ergebnisloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
Überfällig ist jede Schuld, die nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen ist. Bei Verzug ist die INTRATEC GmbH berechtigt, vom 31. Tag ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen Zinsen zu berechnen. Schecks und andere Zahlungsmittel gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung als Barzahlung.

9. Gewährleistung:
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich ist.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und handelsüblichen Umfang zu untersuchen. Mängel, Abweichungen der Ware vom vereinbarten Kaufgegenstand oder sonstiger Beanstandungen sind sodann unverzüglich schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 8 Tagen seit Lieferdatum gilt die Ware als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen oder sonstige Beanstandungen im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im Hinblick auf elektrische Ausführung und technische Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können.
Liegt ein Mangel, eine Abweichung vom vereinbarten Kaufgegenstand oder eine sonstige berechtigte Beanstandung vor, so beschränkt sich die Gewährleistung der INTRATEC GmbH nach deren Wahl entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Gutschrift des Wertes der zurückgegebenen Ware. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen.
Mit der Verarbeitung der Ware erkennt der Käufer die Mangelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit der Lieferung an. Eine Gewährleistung für bereits verarbeitete Ware ist dementsprechend ausgeschlossen.
Der Käufer hat der INTRATEC GmbH eine angemessene Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Warenrücklieferungen im Fall von Mängelrügen, Fehllieferungen oder sonstigen Beanstandungen sind nur in Abstimmung mit der INTRATEC GmbH unter konkreter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung und den Lieferschein zulässig. Bei sämtlichen Rücksendungen trägt der Käufer die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei der INTRATEC GmbH. Im Übrigen haftet die INTRATEC GmbH nicht für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck. Gegebenenfalls erteilte Ratschläge zur Warenverwendung sind unverbindlich.
Eine Gewährleistung der INTRATEC GmbH entfällt ferner, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem Prozentsatz mangelhaft ist, der bei derartigen Produkten als handels- oder branchenüblich gilt.

10. Haftung und Erfüllungsgehilfen:
Die Haftung der INTRATEC GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen ist auf vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten beschränkt.

11. Zurückbehaltungsrecht:
Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der INTRATEC GmbH ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte oder schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz der INTRATEC GmbH. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Ellerau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen begründet nicht die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, etwaige nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils nötigen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommt.

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